Zusatzbestimmungen für die Veranstaltung „Pony-Karneval“

Diese Zusatzbestimmungen gelten ausschließlich für die Veranstaltung „Pony-Karneval“ und ergänzen die AGB der Reitschule der Reitanlage am Zauberberg. Im Zweifel haben diese Bestimmungen Vorrang.

Der Pony-Karneval findet am 14. Februar 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr auf der Reitanlage am Zauberberg statt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 38,00 € pro Kind.

Die Veranstaltung beinhaltet Ponyreiten, Putzen der Ponys, betreute Spiele mit und auf dem Pony sowie eine Kostümschau zu Pferde.
Während der Veranstaltung erhalten die Kinder im Rahmen der Spiele Süßigkeiten.

Die Teilnahme erfolgt ohne Anwesenheit der Eltern. Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut.

Die Buchung erfolgt ausschließlich über die Online-Buchungsplattform der Reitanlage am Zauberberg.

Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind gesundheitlich geeignet ist und relevante gesundheitliche Informationen bei der Buchung angegeben wurden.

Die Reitanlage am Zauberberg haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für typische Risiken im Umgang mit Pferden sowie für Schäden durch das natürliche Verhalten der Tiere ist ausgeschlossen.

Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt, die zu Werbezwecken und in öffentlichen Medien genutzt werden dürfen.
Mit der Buchung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden.
 

Zusatzbestimmungen zu den allgemeinen AGB für den Lehrgang Halsringreiten für Einsteiger

Die Anmeldung zum Lehrgang Halsringreiten für Einsteiger erfolgt ausschließlich über die Internetseite der Reitanlage am Zauberberg über den dort bereitgestellten Buchungsbutton. Mit Abschluss der Buchung erkennt der Teilnehmer diese Zusatzbestimmungen sowie die allgemeinen AGB an.

Die Lehrgangsgebühr beträgt 119,00 Euro pro Reiter für den gesamten Lehrgang mit drei Einheiten. Die Teilnahmegebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an einzelnen Einheiten zu entrichten. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt ausschließlich über PayPal. Der Teilnahmeplatz ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert.

Eine kostenfreie Stornierung des Lehrgangs ist bis einschließlich 21. Februar möglich. Bei einer Stornierung nach dem 21. Februar oder bei Nichterscheinen ist eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr ausgeschlossen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nach vorheriger Absprache möglich.

Der Lehrgang findet an drei Tagen statt, Beginn ist jeweils ab 13:30 Uhr. Die genaue Dauer der einzelnen Tage richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer und wird nach Anmeldeschluss bekannt gegeben. Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen, die Gruppeneinteilung erfolgt nach Reitstand.

Der Lehrgang ist geeignet für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Voraussetzung für die Teilnahme sind grundlegende Reitkenntnisse. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Während des Lehrgangs können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese dürfen zu Werbezwecken in öffentlichen Medien verwendet werden. Mit der Buchung erklären sich der Teilnehmer sowie bei minderjährigen Teilnehmern die Erziehungsberechtigten mit der Erstellung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden.

Änderungen im Ablauf, in der Gruppeneinteilung oder im Zeitplan bleiben vorbehalten, sofern diese den Charakter des Lehrgangs nicht wesentlich verändern.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reitschule der Reitanlage am Zauberberg – Yvonne Exner-Blocksdorf

Reitanlage am Zauberberg – Yvonne Exner-Blocksdorf
Am Zauberberg 2a · 38667 Bad Harzburg
E-Mail: info@reitanlageamzauberberg@web.de
(im Folgenden „Reitschule“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Buchungen und Rechtsverhältnisse zwischen der Reitschule der Reitanlage am Zauberberg – Yvonne Exner-Blocksdorf – und ihren Reitschülerinnen und Reitschülern (nachfolgend „Reitschüler“ genannt).
Im Falle minderjähriger Teilnehmer gelten diese AGB gleichermaßen gegenüber deren gesetzlichen Vertretern.

Mit der Buchung einer Leistung oder dem Betreten des Betriebsgeländes erkennt der Reitschüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter diese AGB sowie die Hausordnung der Reitanlage verbindlich an.

§ 2 Leistungsangebot und Vertragsgegenstand
(1) Die Reitschule bietet folgende Leistungen an:
- Reitpädagogische Angebote
- Voltigieren
- Longenunterricht
- Gruppenunterricht
- Einzelunterricht

(2) Darüber hinaus bietet die Reitschule Zusatzangebote im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten an. Diese werden auf der Webseite sowie über Social-Media-Kanäle veröffentlicht. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Konditionen sind dort einsehbar und bilden einen verbindlichen Bestandteil dieser AGB.

(3) Mit der Buchung einer Leistung über das Online-Buchungssystem, per E-Mail oder schriftlich erklärt sich der Reitschüler mit den jeweils geltenden Konditionen und diesen AGB einverstanden.

(4) Die Einteilung der Pferde und Reitlehrer erfolgt durch die Reitschule nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Reitlehrer besteht nicht.

§ 3 Vertragsabschluss über Buchungssystem
(1) Die Buchung von Reitstunden, Kursen oder Zusatzangeboten erfolgt verbindlich über das auf der Webseite bereitgestellte Online-Buchungssystem.

(2) Nach Absenden der Buchung erhält der Reitschüler eine Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande.

(3) Die jeweils gültigen Preise für die Buchungssysteme werden auf der Webseite der Reitschule bekanntgegeben.

(4) Die Zahlung erfolgt per elektronischer Einzahlung.

(5) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Freizeitdienstleistungen mit fest vereinbarten Terminen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 4 Pflichten, Sicherheitsvorkehrungen und Haftung
(1) Das Betreten des Betriebsgeländes und die Teilnahme an allen Angeboten erfolgen auf eigene Gefahr. Jeder Reitschüler muss für die Dauer der Teilnahme über eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen. Der Nachweis kann angefordert werden.

(2a) Reitunterricht:
Während sämtlicher Reitaktivitäten besteht Helmpflicht. Das Tragen geeigneter, über den Knöchel reichender und rutschfester Schuhe ist verpflichtend. Lose, offene oder ungeeignete Kleidung kann zum Ausschluss von der Stunde führen.

(2b) Voltigierunterricht:
Voltigieraktivitäten finden ohne Reithelm statt. Hier ist angepasste Sport- bzw. Voltigierkleidung sowie geeignetes Schuhwerk (Voltigierschläppchen) erforderlich.

(3) Langes Haar ist aus Sicherheitsgründen zusammenzubinden.

(4) Den Anweisungen des Reitlehrers und des Personals ist stets Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Unterricht führen; eine Erstattung erfolgt nicht.

(5) Das Füttern der Tiere ist grundsätzlich untersagt und nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Reitlehrers erlaubt. Das Mitbringen von Hunden ist wegen der betriebseigenen Tiere nicht gestattet.

(6) Die Haftung der Reitschule, ihrer Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

§ 5 Unterrichtsausfall und Fehlzeiten
(1) Von der Reitschule abgesagte Stunden werden nachgeholt. Die genaue Handhabung ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen.

(2) Vom Reitschüler selbst versäumte Unterrichtseinheiten (z. B. durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit) können weder nachgeholt noch erstattet werden.

(3) Der Unterricht findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei höherer Gewalt oder unzumutbaren Bedingungen (z. B. extreme Hitze, Kälte oder starker Wind) fällt der Unterricht aus. In diesen Fällen besteht keine Nachhol- oder Erstattungspflicht.

§ 6 Verhalten auf dem Betriebsgelände
(1) Das Betreten der Stallungen und Weiden ist nur in Begleitung des Personals gestattet.
(2) Eltern und Begleitpersonen haben sich während des Unterrichts außerhalb der Reitflächen aufzuhalten.
(3) Den Sicherheitsanweisungen und der Hausordnung ist Folge zu leisten.

§ 7 Foto- und Videoaufnahmen
Mit der Buchung einer Leistung oder dem Abschluss eines Dauervertrages erklärt sich der Reitschüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass im Rahmen des Unterrichts, von Veranstaltungen oder sonstigen betrieblichen Aktivitäten erstellte Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Reitschule (z. B. Website, Social Media, Flyer) verwendet werden dürfen.
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 8 Datenschutz
Die Reitschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Webseite.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Laufzeitverträge gelten auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Beide Vertragsparteien können mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
(3) Eine fristlose Kündigung durch die Reitschule ist möglich, wenn der Reitschüler wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften oder Zahlungsvereinbarungen verstößt.

§ 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bad Harzburg, zuständiges Amtsgericht Goslar.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige, wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

Stand: November 2025
© Reitschule der Reitanlage am Zauberberg – Yvonne Exner-Blocksdorf

 

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